Gesetze

Das Fürstentum Lichtenberg hat seine eigenen Gesetze, welche der Fürst erlassen hat. Für Angelegenheiten, die nicht durch eigene Gesetze geregelt sind, treten die entsprechenden Gesetzestexte des schweizerischen Rechtssystems in Kraft. Die Adaption eines anderen Rechtssystems ist im internationalen Recht keine ungewöhnliche Vorgehensweise.
Die Gesetzestexte können über die Ständigen Vertretungen als Buchausgabe (ca. 130 Seiten) per Nachnahme zum Preis von Euro 55 bestellt werden.

Verfassung

Fürstliches Hausgesetz

Staatsgesetz

Gesetz zum Schutze des Namens des Hauses von Lichtenberg

Lichtenberger Aktiengesetz

Gesetz zur Führung akademischer und kirchlicher Titel

Steuergesetz

Lichtenberger Adelskodex

Staatsschutzgesetz

Wappengesetz


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